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Nach der neuen Verfassung ist Slowenien eine demokratische Republik und ein sozialer Rechtsstaat. Die staatliche Autorität basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung in die Legislative, Exekutive und Judikative mit einem parlamentarischen Regierungssystem.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, das diese unmittelbar durch demokratische Wahlen, Volksentscheide und Bürgerinitiativen ausübt. Das höchste Organ der Legislative ist die Staatsversammlung (90 Abgeordnete), das einzige Organ mit Gesetzgebungsbefugnis.
Die Regierung
Die Exekutivgewalt wird von der Regierung der Republik Slowenien und ihren Ministerien ausgeübt. Die Gemeinden und andere kommunale Regierungsbehörden in Selbstverwaltung übernehmen nur dann einzelne, in den Zuständigkeitsbereich des Staates fallende Aufgaben, wenn sie sich dazu bereit erklären und ihre Verantwortlichkeiten gesetzlich festgelegt sind.
Regierungschef ist der Ministerpräsident. Der Präsident der Republik schlägt dem Parlament in Absprache mit den Vorsitzenden der politischen Parteien einen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten vor. Der Ministerpräsident amtiert bis zur Neubildung des Parlaments im Anschluß an die Parlamentswahlen. Seine Amtszeit kann aber auch durch ein vom Parlament verabschiedetes Mißtrauensvotum gegen die Regierung beendet werden. Auch das Verfassungsgericht kann den Ministerpräsidenten wegen Verletzung der Verfassung oder der Gesetze von seinem Amt entheben.
Der Ministerpräsident führt und leitet die Arbeit der Regierung, stellt die Einheit in der politischen und administrativen Ausrichtung der Regierung sicher, koordiniert die Arbeit der Minister, repräsentiert die Regierung und beruft Regierungssitzungen ein, bei denen er den Vorsitz führt.
Der Ministerpräsident schlägt dem Parlament die Ernennung bzw. Entlassung von Ministern vor. Er kann auch im Zusammenhang mit der Verabschiedung eines Gesetzes oder einer anderen Entscheidung durch das Parlament die Vertrauensfrage stellen. Der Ministerpräsident hat generell das Recht, die Regierung im Parlament und seinen Ausschüssen zu vertreten.
Der Ministerpräsident kann den Ministern verbindliche Anweisungen hinsichtlich der sich aus der Regierungspolitik ergebenden Aufgaben erteilen.
Das Büro des Ministerpräsidenten wird vom Generalsekretär der Regierung geleitet. Der Generalsekretär ist gegenüber der Regierung rechenschaftspflichtig und wird auf Vorschlag des Ministerpräsidenten ernannt bzw. entlassen.
Die zentralen politischen und koordinierenden Organe
Die Regierung ist
das wichtigste politische Organ in der Republik Slowenien. Zur Regierung gehören der
Vize-Ministerpräsident (der gleichzeitig als Minister ohne Geschäftsbereich für die
Koordination zwischen dem Außen-, Innen- und Verteidigungsministerium zuständig ist) und
16 Kabinettsminister, die jeweils eines der vom Gesetz festgelegten Ministerien leiten.
Zur Zeit gibt es drei weitere Minister ohne Geschäftsbereich: einer für europäische
Angelegenheiten, einer für die lokale Selbstverwaltung und einer für die Koordination
der Sozialversicherungen. Die Regierung schlägt dem Parlament Gesetze, andere
Verordnungen, allgemeine Rechtsbestimmungen und Maßnahmen im Bereich der Sozial- und
Wirtschaftspolitik vor und leitet und koordiniert die Implementierung dieser Maßnahmen.
Normalerweise trifft sich die Regierung einmal pro Woche, bei Bedarf aber auch häufiger.
Die Regierungssitzungen sind nicht öffentlich. An den Sitzungen nehmen der
Ministerpräsident, die Kabinettsmitglieder, der Generalsekretär, der Direktor des
Regierungsdienstes für Gesetzgebung, der Direktor des Presse- und Informationsdienstes
der Regierung und andere geladene Personen teil. Das Stimmrecht ist exklusiv dem
Ministerpräsidenten und Kabinettsministern vorbehalten.
Der Ministerpräsident führt bei den Regierungssitzungen den Vorsitz. Falls er aufgrund einer
Dienstreise, Krankheit oder anderer gerechtfertigter Gründe nicht an einer Sitzung
teilnehmen kann, leitet der stellvertretende Ministerpräsident die Sitzung.
Die Regierung trifft
Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluß aller Mitglieder, und nicht nur der anwesenden
Mitglieder. Zur Annahme einer Entscheidung muß daher die Mehrheit der Mitglieder anwesend
sein. Die Regierung kann aber auch Entscheidungen nach schriftlicher Absprache treffen.
Regierungsentscheidungen in Form einer Verordnung oder eines allgemeinen Rechtsaktes
werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnet und in der Official Gazette (dem Amtsblatt)
veröffentlicht. Die anderen Entscheidungen werden vom Generalsekretär unterzeichnet.
Die Regierungsgeschäfte werden von den Ministern ausgeführt. Die Regierung hat die Kontrolle
über die Arbeit der Minister, gibt ihnen die politischen Richtlinien für die Ausführung
der Politik, Gesetze, anderen Verordnungen sowie allgemeinen Rechtsakte und stellt sicher,
daß die Minister die Ausübung ihrer Funktionen koordinieren. Die Regierung kann einen
Minister davon abhalten, Vorschriften einzuführen, wenn diese gegen die Verfassung, das
Gesetz oder die Geschäftsordnung des Parlaments oder der Regierung verstoßen.
Von einzelnen
Ministerien ausgearbeitete Gesetzentwürfe müssen von der Regierung diskutiert und
gebilligt werden, bevor sie dem Parlament vorgelegt werden. Die Ministerien können nicht
selbständig Gesetzesvorlagen im Parlament einbringen.
Draft laws prepared
by individual ministries must be discussed and approved by the government before being
submitted to Parliament. Ministries cannot independently propose legal acts to Parliament.
Beratende Gremien und Ausschüsse
Beratende
Ausschüsse können von der Regierung und einzelnen Ministern gebildet werden. Die
Zusammensetzung der Ausschüsse hängt von den jeweils auszuführenden Aufgaben ab. Einige
spezielle beratende Ausschüsse sind gesetzlich verankert. Andere werden vor allem durch
Regierungsentscheidung mit Zustimmung anderer Organe gebildet. Die Mitglieder der
beratenden Ausschüsse erstatten Bericht über ihre Arbeit sind gegenüber dem Organ, das
sie ernannt hat, verantwortlich. Ihre Amtszeit ist normalerweise nicht begrenzt, und die
Zusammensetzung dieser Ausschüsse kann gegebenenfalls verändert werden. Die einzelnen
Minister müssen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs mit den beratenden Ausschüssen
zusammenarbeiten. Sie sind diesen Ausschüssen gegenüber nicht verantwortlich.
Finanzwesen
Das
Finanzministerium entwirft den Plan des Staatshaushalts auf der Grundlage von Empfehlungen
der Minister und anderer Haushaltsstellen (andere staatliche Behörden, öffentliche
Einrichtungen und vom Gesetz autorisierte Staatsbetriebe). Der Haushaltsplan besteht aus
einem allgemeinen Teil, der eine Bilanz über Einnahmen und Ausgaben und die Finanzkonten
enthält, sowie einem Sonderteil, der die Ausgaben nach den individuellen Haushaltsstellen
zusammen mit detaillierten und spezifischen Verwendungszwecken aufzeigt. Haushaltsjahr ist
das Kalenderjahr.
Die Regierung muß
den Haushaltsplan mindestens drei Monate vor Beginn des Haushaltsjahres verabschieden und
dem Parlament vorlegen. Gleichzeitig legt die Regierung auch einen umfassenden Bericht
über ihre Arbeit im vorhergehenden Jahr und ein Haushaltsmemorandum vor. Das
Haushaltsmemorandum erläutert die Grundsätze der Wirtschafts-, Sozial- und
Haushaltspolitik der Regierung, den allgemeinen Rahmen der staatlichen Finanzpolitik im
laufenden und die generelle Zielsetzung für das folgende Haushaltsjahr.
Sollte der
Staatshaushalt zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht verabschiedet sein, werden die
öffentlichen Ausgaben vorübergehend gemäß dem vorhergehenden Haushaltsplan finanziert.
Der Staatshaushalt
wird nach Monatsplänen aufgestellt, die vom Finanzministerium auf der Basis der von den
Haushaltsstellen eingereichten monatlichen Finanzpläne festgelegt werden. Die
Haushaltsmittel dürfen nur für die im Haushaltsplan festgelegten Zwecke verwendet
werden. Im laufenden Jahr kann die Regierung Veränderungen am Haushaltsplan vorschlagen,
über die dann das Parlament entscheiden muß. Spätestens fünf Monate nach Beginn des
neuen Haushaltsjahres muß die Regierung dem Parlament einen abschließenden
Haushaltsbericht vorlegen, aus dem hervorgeht, wie die Regierung und andere
Haushaltsstellen den Staatshaushalt des Vorjahres ausgeführt haben.
Die Fachministerien
Die Ministerien und
die Verwaltungsbehörden und Organisationen in ihrem Zuständigkeitsbereich führen die
Verwaltungsaufgaben selbständig aus. Jeder Minister ist dafür verantwortlich, daß die
Regierungsentscheidungen umgesetzt und die Position der Regierung vertreten wird. Die
Minister führen und vertreten die Ministerien, stellen die politischen Richtlinien für
die Arbeit der Ministerien und der angeschlossenen Behörden auf und kontrollieren diese
Arbeit. Sie erlassen Vorschriften und andere Bestimmungen in bezug auf die
Zuständigkeiten der Ministerien und ihrer Dienststellen. Die Minister tragen die
Verantwortung für ihre eigenen Entscheidungen bei der Leitung der Ministerien und auch
für die Nichteinführung jeglicher Maßnahmen, für die ihre Ministerien zuständig
gewesen wären.
Die Minister der
derzeitigen Regierung sind von den Parteien, die nach den Parlamentswahlen im November
1996 eine Koalitionsregierung bildeten: die Liberaldemokratische Partei LDS, die
Slowenische Volkspartei SLS und die Demokratische Rentnerpartei DESUS.
Die Ministerien,
Regierungsbehörden und dazugehörigen Einrichtungen bearbeiten die Verwaltungs- und
Fachaufgaben in ihren Geschäftsbereichen, befassen sich mit den in ihre Ressorts
fallenden Angelegenheiten der internationalen Zusammenarbeit, erledigen Aufgaben im
Zusammenhang mit Datenverwaltung und Aktenführung und führen weitere vom Gesetz oder
anderen Verordnungen festgelegte Arbeiten aus.
In ihren
spezifischen Geschäftsbereichen erteilen die Ministerien Konzessionen und beaufsichtigen
die Arbeit der öffentlichen Dienste und Einrichtungen. Zu den Aufgaben der Ministerien
gehört außerdem die Eingabe, Verwaltung und der Austausch von Daten aus den Akten ihrer
Zuständigkeitsbereiche. Die Ministerien verbinden diese Daten auch mit gemeinsamen
Datenbanken und dem staatlichen Programm zur statistischen Forschung und werten sie aus.
Andere
Behörden
Bestimmte
Regierungsaufgaben werden unmittelbar vom slowenischen Nachrichtendienst, vom
Statistischen Zentralamt der Republik Slowenien und dem Regierungsdienst für
Gesetzgebungung übernommen. Die Leiter dieser Behörden unterstehen direkt dem
Ministerpräsidenten, und nicht dem Generalsekretär der Regierung, der andere
Regierungsbehörden leitet.
Zusätzlich wurden
in verschiedenen Bereichen spezielle Institutionen als unabhängige rechtliche Einheiten
eingerichtet. Ihre Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten sind gesetzlich
festgelegt. Diese Institutionen unterstehen nicht der Regierung, sondern direkt dem
Parlament. Sie werden als Fonds oder Vermittlungsstellen gebildet.
Weitere
Einrichtungen wurden für Sonder- und Entwicklungsaufgaben geschaffen. Diese sind nicht
für Verwaltungsaufgaben zuständig und haben unterschiedliche Rechtsformen. Die meisten
sind unabhängige rechtliche Einheiten, die ihr Einkommen zum Teil aus dem Staatshaushalt,
zum Teil aus dem Verkauf ihrer Dienstleistungen, durch Kapitalanlagen oder auf andere Art
beziehen.
Die wichtigsten
Prioritäten der slowenischen Regierung sind:
In der Außenpolitik:
- Ein generelles politisches Rahmenwerk auszuarbeiten und Maßnahmen einzuführen, die auf Sloweniens Aufnahme als Vollmitglied in die Europäische Union ausgerichtet sind,
- Die gesetzlichen Bedingungen im Verteidigungsbereich für Sloweniens Beitritt in die NATO zu schaffen,
- Die offenen Streitfragen mit Kroatien zu klären (der Grenzverlauf, Landrechte, das Atomkraftwerk Krsko, die Filiale der Ljubljanska Banka in Zagreb usw.) und Anstrengungen zu unternehmen, daß alle bereits getroffenen Vereinbarungen vom Parlament ratifiziert werden,
- Den Status der slowenischen Minderheiten in den Nachbarländern und den Status der Arbeitsmigranten und Emigranten zu regeln.
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Sitzverteilung im Parlament nach Parteimitgliedschaft
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Das "Gesetz
uber die Regierung der Republik Slowenien" legt ihre Aufgaben, ihre Organisation und
ihre Beziehungen zum Parlament und den Regierungsbehörden fest. Das "Gesetz uber die
öffentlichen Verwaltung" regelt die Grunda-satze der öffentlichen
Verwaltung, die Beziehungen zwisen den Ministeren und die Beziehungen zwischen den
Ministeren und die Durchfuhrung der Kontrolle und Aufsicht. Das "Gesetz uber die
lokale Selbstverwaltung" bildet zusammen mit den bereits genannten Gesetzen den
Rahmen fur das neue lokale Selbstverwaltungsystem und die Umstrukurierung der
öffentlichen Verwaltung. Auch das " Gesetz uber die Organisation und Arbeit der
Ministerien " wurde verabschidet. Eslegt die Organisation und Gescgaftsbereiche der
einzelnen Ministeren fest. Die beiden Gesetze, die den Status der Angestellten in der
öffentlichen Verwaltung bestimmen, sind das " Gesetz uber Angestellte in der
öffentlichen Verwaltung", das die Tatigkeitsbereiche und die Gerhaltsstrucktur
festlegen, und das "Gesetz uber Gehalter in öffentlichen Enrichtungen,
Regierungsbehörden und lokalen Regierungsdienstellen", das die Angestellen in
bestimmte KLategorien einstuft und das Anfangsgehalt einer Stelle festlegt.
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In der
Wirtschaftspolitik:
Ein langfristig
stabiles Wachstum des Bruttoinlandsprodukts zu sichern, gekoppelt mit einer höheren Spar-
und Investitionsrate, einer weiteren Absenkung der Inflationsrate, dem Ausbau der
Sozialversicherung und einer Verbesserung des Lebensstandards, weiteren Fortschritten bei
der Anwendung der Rechtsgrundsätze und einer Reduzierung der Arbeitslosenrate,
Eine höhere
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern, indem Maßnahmen eingeführt werden, die
auf eine rationellere Wirtschaft und einen Trend zur Senkung der Kosten im öffentlichen
Sektor und von individuellen Wirtschaftseinheiten hinarbeiten,
Die Rolle der
Subventionen durch die Republik Slowenien neu zu bestimmen und das Kapital der
Slowenischen Export Corporation, des Staatlichen Entwicklungsfonds und langfristig auch
das des Regionalen Entwicklungsfonds zu erhöhen, um eine effizientere Umstrukturierung
der Wirtschaft zu erreichen und Entwicklungs- sowie markt- und wettbewerbsfähige
Programme zu fördern,
Den
Dienstleistungssektor, kleine produzierende Unternehmen und den Tourismus zu entwickeln
und zu fördern, da erwartet wird, daß in diesen Bereichen Arbeitsplätze geschaffen
werden können und diese Branchen zu einer ausgewogeneren Regionalentwicklung beitragen
werden; bei diesen Wirtschaftssektoren wird mit einem allmählichen jährlichen Wachstum
von mindestens acht Prozent gerechnet,;
Anreize für
Unternehmen zu bieten, die zusammen mit einer erhöhten Produktivität und aktiven
Beschäftigungspolitik neue Arbeitsplätze schaffen.
In der
Finanzpolitik:
Eine
Wirtschaftspolitik zu verfolgen, die auf der Grundlage eines ausgeglichenen Haushalts das
Prinzip der ausgewogenen Ausgaben für alle öffentlichen Haushaltsstellen anstrebt,
Die Steuerreformen
zu beschleunigen und abzuschließen, um:
Den Anteil der
indirekten Steuern als Einkommensquelle für den Staatshaushalt zu erhöhen,
Die Steueranreize
für Investitionen in produktive und ökologische Projekte, in die Wissenschaft, Bildung,
Kultur und den Sport (Spenden) zu erhöhen und die Steuervergünstigungen auf den
Verbrauch allmählich abzuschaffen,
Den Trend hin zu
langfristigen Spareinlagen sowohl durch die Haushalte als durch Unternehmen zu
verstärken,
Die
Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommens- und Gewinnsteuer von juristischen Personen
zu erhöhen und auch die Quellen, die sich noch der Besteuerung entziehen, zur
Steuerzahlung heranzuziehen,;
Bei der Berechnung
der Einkommensteuerbemessungsgrundlage die Steuerfreibeträge bedeutend zu erhöhen und
gleichzeitig die Steuerlast auf die Einkommen, die bisher von der Steuer befreit waren, zu
verteilen, so daß die finanziellen Auswirkungen auf den Staatshaushalt neutral bleiben,
Introduce
value-added tax and the new proposed levy system as early as possible-laws here were
proposed in January 1996 (as to value-added tax, to include a lower level of tax in
addition to the general level permitted by European Union directives);
Eine
Mehrwertsteuer und das vorgeschlagene neue System der Steuererhebung so schnell wie
möglich einzuführen - die Gesetzentwürfe wurden im Januar 1996 vorgelegt (in bezug auf
die Mehrwertsteuer soll neben den allgemeinen, in den Richtlinien der Europäischen Union
zugelassenen Steuersätzen, ein niedrigerer Steuersatz enthalten sein),
In der
Land- und Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie:
Eine adäquate
Unterstützung aus dem Haushalt zu leisten, um in Vorbereitung auf Sloweniens Beitritt in
die Europäische Union die Bedingungen für die Umstrukturierung der slowenischen
Landwirtschaft zu schaffen,
Die notwendigen
Schutzgesetze für die Land- und Forstwirtschaft auszuarbeiten und für ein angemessenes
Einkommen für überdurchschnittliche Produzenten zu sorgen,
Günstige Abkommen
mit Mitgliedern der CEFTA abzuschließen, um die slowenische Landwirtschaft zu schützen,
Die Unterstützung
aller Parteien bei der Umstrukturierung der slowenischen landwirtschaftlichen
Genossenschaften und lebensmittelverarbeitenden Industrie zur Vorbereitung auf Sloweniens
Beitritt zur Europäischen Union zu erhalten,
Den strukturellen
Wandel in der Landwirtschaft durch den KZGRS-Fonds (Staatlicher Land- und
Forstwirtschaftsfonds) zu beschleunigen und die Eigentums- und Größenstruktur von Land
und Wäldern weiter zu verbessern.
In der
Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozialpolitik:
In Zusammenarbeit
mit den Sozialpartnern und Rentenkassen allmählich eine Rentenreform durchzuführen, um
für ein einheitliches, langfristiges, stabiles, gerechtes und transparentes System zu
sorgen, damit die Bevölkerung vor erhöhten Risiken geschützt und gleichzeitig die
Entlastung der Wirtschaft und eine ausgewogenere Verteilung der Zahlungen erleichtert
wird,
Das bestehende
System von Sozialleistungen zu ergänzen, um deren Wirksamkeit zu erhöhen, und sich
verstärkt um eine Reduzierung der sozialen Unterschiede in der Bevölkerung zu bemühen,
indem mehr Aufmerksamkeit auf die Bedürftigsten gelenkt wird,
Das
Beschäftigungswachstum in der Wirtschaft und in dünnbesiedelten Regionen zu fördern, um
die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, wobei besonderes Schwergewicht auf die Lösung des
Problems der Berufsanfänger und älteren Arbeitslosen gelegt wird,
Eine Politik der
sozialen Partnerschaft ohne gesetzlich festgelegte Lohnabkommen zu betreiben. Die
Einkommenspolitik ist auf die folgenden Punkte ausgerichtet:
Eine allgemeine
Erhöhung der Bruttogehälter in Abhängigkeit vom Anstieg der Arbeitsproduktivität,
Sozialversicherungsabgaben
innerhalb des Rahmens der Mindestbruttolöhne
überdurchschnittlicher
Anstieg bei den Mindestlöhnen,
Verhandlungen
über die Lohnpolitik zwischen den Partnern des Sozialabkommens,
Ein stabiles
Lohnniveau im öffentlichen Sektor ohne einen realen Anstieg bei den Gesamtlohnkosten,
Erhöhte
Transparenz bei den Gehaltsstufen im öffentlichen Sektor (Einführung einer einheitlichen
Grundlage bei der Berechnung der Gehaltsstufen), mehr Möglichkeiten für veränderbare
Leistungszulagen und die Verhinderung von unterschiedlichen Gehaltserhöhungen in den
einzelnen Branchen des öffentlichen Sektors,
Analyse der
Möglichkeit, die Löhne und Gehälter an die Wechselkurse von Sloweniens wichtigsten
Handelspartnern anzupassen,
Ein Projekt in die
Wege zu leiten, daß langfristig die Transparenz und Vergleichbarkeit der Lohnpolitik
durch alle Sektoren sicherstellt.
In der
Umweltpolitik:
Die bestehende
Umweltschutzgesetzgebung mit der Gesetzgebung der Europäischen Union in Einklang zu
bringen,
Zusätzliche
Gesetzgebung in bezug auf die ständigen Rechte zur Nutzung der Naturressourcen zu
verabschieden.
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