Randburg is The Home of Global Commerce


English


DIE REGIERUNG DER REPUBLIK SLOWENIEN

Staatsregierungshaus
Gregorciceva 20
SI-1000 Ljubljana
Slovenia

Tel. + 386 61 178 10 00
Fax + 386 61 178 16 07


Nach der neuen Verfassung ist Slowenien eine demokratische Republik und ein sozialer Rechtsstaat. Die staatliche Autorität basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung in die Legislative, Exekutive und Judikative mit einem parlamentarischen Regierungssystem.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, das diese unmittelbar durch demokratische Wahlen, Volksentscheide und Bürgerinitiativen ausübt. Das höchste Organ der Legislative ist die Staatsversammlung (90 Abgeordnete), das einzige Organ mit Gesetzgebungsbefugnis.

Die Regierung

Die Exekutivgewalt wird von der Regierung der Republik Slowenien und ihren Ministerien ausgeübt. Die Gemeinden und andere kommunale Regierungsbehörden in Selbstverwaltung übernehmen nur dann einzelne, in den Zuständigkeitsbereich des Staates fallende Aufgaben, wenn sie sich dazu bereit erklären und ihre Verantwortlichkeiten gesetzlich festgelegt sind.

Regierungschef ist der Ministerpräsident. Der Präsident der Republik schlägt dem Parlament in Absprache mit den Vorsitzenden der politischen Parteien einen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten vor. Der Ministerpräsident amtiert bis zur Neubildung des Parlaments im Anschluß an die Parlamentswahlen. Seine Amtszeit kann aber auch durch ein vom Parlament verabschiedetes Mißtrauensvotum gegen die Regierung beendet werden. Auch das Verfassungsgericht kann den Ministerpräsidenten wegen Verletzung der Verfassung oder der Gesetze von seinem Amt entheben.

Der Ministerpräsident führt und leitet die Arbeit der Regierung, stellt die Einheit in der politischen und administrativen Ausrichtung der Regierung sicher, koordiniert die Arbeit der Minister, repräsentiert die Regierung und beruft Regierungssitzungen ein, bei denen er den Vorsitz führt.

Der Ministerpräsident schlägt dem Parlament die Ernennung bzw. Entlassung von Ministern vor. Er kann auch im Zusammenhang mit der Verabschiedung eines Gesetzes oder einer anderen Entscheidung durch das Parlament die Vertrauensfrage stellen. Der Ministerpräsident hat generell das Recht, die Regierung im Parlament und seinen Ausschüssen zu vertreten.

Der Ministerpräsident kann den Ministern verbindliche Anweisungen hinsichtlich der sich aus der Regierungspolitik ergebenden Aufgaben erteilen.

Das Büro des Ministerpräsidenten wird vom Generalsekretär der Regierung geleitet. Der Generalsekretär ist gegenüber der Regierung rechenschaftspflichtig und wird auf Vorschlag des Ministerpräsidenten ernannt bzw. entlassen.

Die zentralen politischen und koordinierenden Organe

Die Regierung ist das wichtigste politische Organ in der Republik Slowenien. Zur Regierung gehören der Vize-Ministerpräsident (der gleichzeitig als Minister ohne Geschäftsbereich für die Koordination zwischen dem Außen-, Innen- und Verteidigungsministerium zuständig ist) und 16 Kabinettsminister, die jeweils eines der vom Gesetz festgelegten Ministerien leiten. Zur Zeit gibt es drei weitere Minister ohne Geschäftsbereich: einer für europäische Angelegenheiten, einer für die lokale Selbstverwaltung und einer für die Koordination der Sozialversicherungen. Die Regierung schlägt dem Parlament Gesetze, andere Verordnungen, allgemeine Rechtsbestimmungen und Maßnahmen im Bereich der Sozial- und Wirtschaftspolitik vor und leitet und koordiniert die Implementierung dieser Maßnahmen. Normalerweise trifft sich die Regierung einmal pro Woche, bei Bedarf aber auch häufiger. Die Regierungssitzungen sind nicht öffentlich. An den Sitzungen nehmen der Ministerpräsident, die Kabinettsmitglieder, der Generalsekretär, der Direktor des Regierungsdienstes für Gesetzgebung, der Direktor des Presse- und Informationsdienstes der Regierung und andere geladene Personen teil. Das Stimmrecht ist exklusiv dem Ministerpräsidenten und Kabinettsministern vorbehalten.

Der Ministerpräsident führt bei den Regierungssitzungen den Vorsitz. Falls er aufgrund einer Dienstreise, Krankheit oder anderer gerechtfertigter Gründe nicht an einer Sitzung teilnehmen kann, leitet der stellvertretende Ministerpräsident die Sitzung.

Die Regierung trifft Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluß aller Mitglieder, und nicht nur der anwesenden Mitglieder. Zur Annahme einer Entscheidung muß daher die Mehrheit der Mitglieder anwesend sein. Die Regierung kann aber auch Entscheidungen nach schriftlicher Absprache treffen. Regierungsentscheidungen in Form einer Verordnung oder eines allgemeinen Rechtsaktes werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnet und in der Official Gazette (dem Amtsblatt) veröffentlicht. Die anderen Entscheidungen werden vom Generalsekretär unterzeichnet.

Die Regierungsgeschäfte werden von den Ministern ausgeführt. Die Regierung hat die Kontrolle über die Arbeit der Minister, gibt ihnen die politischen Richtlinien für die Ausführung der Politik, Gesetze, anderen Verordnungen sowie allgemeinen Rechtsakte und stellt sicher, daß die Minister die Ausübung ihrer Funktionen koordinieren. Die Regierung kann einen Minister davon abhalten, Vorschriften einzuführen, wenn diese gegen die Verfassung, das Gesetz oder die Geschäftsordnung des Parlaments oder der Regierung verstoßen.

Von einzelnen Ministerien ausgearbeitete Gesetzentwürfe müssen von der Regierung diskutiert und gebilligt werden, bevor sie dem Parlament vorgelegt werden. Die Ministerien können nicht selbständig Gesetzesvorlagen im Parlament einbringen.

Draft laws prepared by individual ministries must be discussed and approved by the government before being submitted to Parliament. Ministries cannot independently propose legal acts to Parliament.

Beratende Gremien und Ausschüsse

Beratende Ausschüsse können von der Regierung und einzelnen Ministern gebildet werden. Die Zusammensetzung der Ausschüsse hängt von den jeweils auszuführenden Aufgaben ab. Einige spezielle beratende Ausschüsse sind gesetzlich verankert. Andere werden vor allem durch Regierungsentscheidung mit Zustimmung anderer Organe gebildet. Die Mitglieder der beratenden Ausschüsse erstatten Bericht über ihre Arbeit sind gegenüber dem Organ, das sie ernannt hat, verantwortlich. Ihre Amtszeit ist normalerweise nicht begrenzt, und die Zusammensetzung dieser Ausschüsse kann gegebenenfalls verändert werden. Die einzelnen Minister müssen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs mit den beratenden Ausschüssen zusammenarbeiten. Sie sind diesen Ausschüssen gegenüber nicht verantwortlich.

Finanzwesen

Das Finanzministerium entwirft den Plan des Staatshaushalts auf der Grundlage von Empfehlungen der Minister und anderer Haushaltsstellen (andere staatliche Behörden, öffentliche Einrichtungen und vom Gesetz autorisierte Staatsbetriebe). Der Haushaltsplan besteht aus einem allgemeinen Teil, der eine Bilanz über Einnahmen und Ausgaben und die Finanzkonten enthält, sowie einem Sonderteil, der die Ausgaben nach den individuellen Haushaltsstellen zusammen mit detaillierten und spezifischen Verwendungszwecken aufzeigt. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Regierung muß den Haushaltsplan mindestens drei Monate vor Beginn des Haushaltsjahres verabschieden und dem Parlament vorlegen. Gleichzeitig legt die Regierung auch einen umfassenden Bericht über ihre Arbeit im vorhergehenden Jahr und ein Haushaltsmemorandum vor. Das Haushaltsmemorandum erläutert die Grundsätze der Wirtschafts-, Sozial- und Haushaltspolitik der Regierung, den allgemeinen Rahmen der staatlichen Finanzpolitik im laufenden und die generelle Zielsetzung für das folgende Haushaltsjahr.

Sollte der Staatshaushalt zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht verabschiedet sein, werden die öffentlichen Ausgaben vorübergehend gemäß dem vorhergehenden Haushaltsplan finanziert.

Der Staatshaushalt wird nach Monatsplänen aufgestellt, die vom Finanzministerium auf der Basis der von den Haushaltsstellen eingereichten monatlichen Finanzpläne festgelegt werden. Die Haushaltsmittel dürfen nur für die im Haushaltsplan festgelegten Zwecke verwendet werden. Im laufenden Jahr kann die Regierung Veränderungen am Haushaltsplan vorschlagen, über die dann das Parlament entscheiden muß. Spätestens fünf Monate nach Beginn des neuen Haushaltsjahres muß die Regierung dem Parlament einen abschließenden Haushaltsbericht vorlegen, aus dem hervorgeht, wie die Regierung und andere Haushaltsstellen den Staatshaushalt des Vorjahres ausgeführt haben.

Die Fachministerien

Die Ministerien und die Verwaltungsbehörden und Organisationen in ihrem Zuständigkeitsbereich führen die Verwaltungsaufgaben selbständig aus. Jeder Minister ist dafür verantwortlich, daß die Regierungsentscheidungen umgesetzt und die Position der Regierung vertreten wird. Die Minister führen und vertreten die Ministerien, stellen die politischen Richtlinien für die Arbeit der Ministerien und der angeschlossenen Behörden auf und kontrollieren diese Arbeit. Sie erlassen Vorschriften und andere Bestimmungen in bezug auf die Zuständigkeiten der Ministerien und ihrer Dienststellen. Die Minister tragen die Verantwortung für ihre eigenen Entscheidungen bei der Leitung der Ministerien und auch für die Nichteinführung jeglicher Maßnahmen, für die ihre Ministerien zuständig gewesen wären.

Die Minister der derzeitigen Regierung sind von den Parteien, die nach den Parlamentswahlen im November 1996 eine Koalitionsregierung bildeten: die Liberaldemokratische Partei LDS, die Slowenische Volkspartei SLS und die Demokratische Rentnerpartei DESUS.

Die Ministerien, Regierungsbehörden und dazugehörigen Einrichtungen bearbeiten die Verwaltungs- und Fachaufgaben in ihren Geschäftsbereichen, befassen sich mit den in ihre Ressorts fallenden Angelegenheiten der internationalen Zusammenarbeit, erledigen Aufgaben im Zusammenhang mit Datenverwaltung und Aktenführung und führen weitere vom Gesetz oder anderen Verordnungen festgelegte Arbeiten aus.

In ihren spezifischen Geschäftsbereichen erteilen die Ministerien Konzessionen und beaufsichtigen die Arbeit der öffentlichen Dienste und Einrichtungen. Zu den Aufgaben der Ministerien gehört außerdem die Eingabe, Verwaltung und der Austausch von Daten aus den Akten ihrer Zuständigkeitsbereiche. Die Ministerien verbinden diese Daten auch mit gemeinsamen Datenbanken und dem staatlichen Programm zur statistischen Forschung und werten sie aus.

Andere Behörden

Bestimmte Regierungsaufgaben werden unmittelbar vom slowenischen Nachrichtendienst, vom Statistischen Zentralamt der Republik Slowenien und dem Regierungsdienst für Gesetzgebungung übernommen. Die Leiter dieser Behörden unterstehen direkt dem Ministerpräsidenten, und nicht dem Generalsekretär der Regierung, der andere Regierungsbehörden leitet.

Zusätzlich wurden in verschiedenen Bereichen spezielle Institutionen als unabhängige rechtliche Einheiten eingerichtet. Ihre Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten sind gesetzlich festgelegt. Diese Institutionen unterstehen nicht der Regierung, sondern direkt dem Parlament. Sie werden als Fonds oder Vermittlungsstellen gebildet.

Weitere Einrichtungen wurden für Sonder- und Entwicklungsaufgaben geschaffen. Diese sind nicht für Verwaltungsaufgaben zuständig und haben unterschiedliche Rechtsformen. Die meisten sind unabhängige rechtliche Einheiten, die ihr Einkommen zum Teil aus dem Staatshaushalt, zum Teil aus dem Verkauf ihrer Dienstleistungen, durch Kapitalanlagen oder auf andere Art beziehen.

Die wichtigsten Prioritäten der slowenischen Regierung sind:

In der Außenpolitik:

  • Ein generelles politisches Rahmenwerk auszuarbeiten und Maßnahmen einzuführen, die auf Sloweniens Aufnahme als Vollmitglied in die Europäische Union ausgerichtet sind,

  • Die gesetzlichen Bedingungen im Verteidigungsbereich für Sloweniens Beitritt in die NATO zu schaffen,

  • Die offenen Streitfragen mit Kroatien zu klären (der Grenzverlauf, Landrechte, das Atomkraftwerk Krsko, die Filiale der Ljubljanska Banka in Zagreb usw.) und Anstrengungen zu unternehmen, daß alle bereits getroffenen Vereinbarungen vom Parlament ratifiziert werden,

  • Den Status der slowenischen Minderheiten in den Nachbarländern und den Status der Arbeitsmigranten und Emigranten zu regeln.

slo0_28.jpg (26060 bytes)
Sitzverteilung im Parlament nach Parteimitgliedschaft


Das "Gesetz uber die Regierung der Republik Slowenien" legt ihre Aufgaben, ihre Organisation und ihre Beziehungen zum Parlament und den Regierungsbehörden fest. Das "Gesetz uber die   öffentlichen Verwaltung" regelt die Grunda-satze der öffentlichen Verwaltung, die Beziehungen zwisen den Ministeren und die Beziehungen zwischen den Ministeren und die Durchfuhrung der Kontrolle und Aufsicht. Das "Gesetz uber die lokale Selbstverwaltung" bildet zusammen mit den bereits genannten Gesetzen den Rahmen fur das neue lokale Selbstverwaltungsystem und die Umstrukurierung der öffentlichen Verwaltung. Auch das " Gesetz uber die Organisation und Arbeit der Ministerien " wurde verabschidet. Eslegt die Organisation und Gescgaftsbereiche der einzelnen Ministeren fest. Die beiden Gesetze, die den Status der Angestellten in der öffentlichen Verwaltung bestimmen, sind das " Gesetz uber Angestellte in der öffentlichen Verwaltung", das die Tatigkeitsbereiche und die Gerhaltsstrucktur festlegen, und das "Gesetz uber Gehalter in öffentlichen Enrichtungen, Regierungsbehörden und lokalen Regierungsdienstellen", das die Angestellen in bestimmte KLategorien einstuft und das Anfangsgehalt einer Stelle festlegt.

 

In der Wirtschaftspolitik:

  • Ein langfristig stabiles Wachstum des Bruttoinlandsprodukts zu sichern, gekoppelt mit einer höheren Spar- und Investitionsrate, einer weiteren Absenkung der Inflationsrate, dem Ausbau der Sozialversicherung und einer Verbesserung des Lebensstandards, weiteren Fortschritten bei der Anwendung der Rechtsgrundsätze und einer Reduzierung der Arbeitslosenrate,

  • Eine höhere Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern, indem Maßnahmen eingeführt werden, die auf eine rationellere Wirtschaft und einen Trend zur Senkung der Kosten im öffentlichen Sektor und von individuellen Wirtschaftseinheiten hinarbeiten,

  • Die Rolle der Subventionen durch die Republik Slowenien neu zu bestimmen und das Kapital der Slowenischen Export Corporation, des Staatlichen Entwicklungsfonds und langfristig auch das des Regionalen Entwicklungsfonds zu erhöhen, um eine effizientere Umstrukturierung der Wirtschaft zu erreichen und Entwicklungs- sowie markt- und wettbewerbsfähige Programme zu fördern,

  • Den Dienstleistungssektor, kleine produzierende Unternehmen und den Tourismus zu entwickeln und zu fördern, da erwartet wird, daß in diesen Bereichen Arbeitsplätze geschaffen werden können und diese Branchen zu einer ausgewogeneren Regionalentwicklung beitragen werden; bei diesen Wirtschaftssektoren wird mit einem allmählichen jährlichen Wachstum von mindestens acht Prozent gerechnet,;

  • Anreize für Unternehmen zu bieten, die zusammen mit einer erhöhten Produktivität und aktiven Beschäftigungspolitik neue Arbeitsplätze schaffen.

In der Finanzpolitik:

  • Eine Wirtschaftspolitik zu verfolgen, die auf der Grundlage eines ausgeglichenen Haushalts das Prinzip der ausgewogenen Ausgaben für alle öffentlichen Haushaltsstellen anstrebt,

  • Die Steuerreformen zu beschleunigen und abzuschließen, um:

    • Den Anteil der indirekten Steuern als Einkommensquelle für den Staatshaushalt zu erhöhen,

    • Die Steueranreize für Investitionen in produktive und ökologische Projekte, in die Wissenschaft, Bildung, Kultur und den Sport (Spenden) zu erhöhen und die Steuervergünstigungen auf den Verbrauch allmählich abzuschaffen,

    • Den Trend hin zu langfristigen Spareinlagen sowohl durch die Haushalte als durch Unternehmen zu verstärken,

    • Die Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommens- und Gewinnsteuer von juristischen Personen zu erhöhen und auch die Quellen, die sich noch der Besteuerung entziehen, zur Steuerzahlung heranzuziehen,;

    • Bei der Berechnung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage die Steuerfreibeträge bedeutend zu erhöhen und gleichzeitig die Steuerlast auf die Einkommen, die bisher von der Steuer befreit waren, zu verteilen, so daß die finanziellen Auswirkungen auf den Staatshaushalt neutral bleiben,

    • Introduce value-added tax and the new proposed levy system as early as possible-laws here were proposed in January 1996 (as to value-added tax, to include a lower level of tax in addition to the general level permitted by European Union directives);

    • Eine Mehrwertsteuer und das vorgeschlagene neue System der Steuererhebung so schnell wie möglich einzuführen - die Gesetzentwürfe wurden im Januar 1996 vorgelegt (in bezug auf die Mehrwertsteuer soll neben den allgemeinen, in den Richtlinien der Europäischen Union zugelassenen Steuersätzen, ein niedrigerer Steuersatz enthalten sein),

In der Land- und Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie:

  • Eine adäquate Unterstützung aus dem Haushalt zu leisten, um in Vorbereitung auf Sloweniens Beitritt in die Europäische Union die Bedingungen für die Umstrukturierung der slowenischen Landwirtschaft zu schaffen,

  • Die notwendigen Schutzgesetze für die Land- und Forstwirtschaft auszuarbeiten und für ein angemessenes Einkommen für überdurchschnittliche Produzenten zu sorgen,

  • Günstige Abkommen mit Mitgliedern der CEFTA abzuschließen, um die slowenische Landwirtschaft zu schützen,

  • Die Unterstützung aller Parteien bei der Umstrukturierung der slowenischen landwirtschaftlichen Genossenschaften und lebensmittelverarbeitenden Industrie zur Vorbereitung auf Sloweniens Beitritt zur Europäischen Union zu erhalten,

  • Den strukturellen Wandel in der Landwirtschaft durch den KZGRS-Fonds (Staatlicher Land- und Forstwirtschaftsfonds) zu beschleunigen und die Eigentums- und Größenstruktur von Land und Wäldern weiter zu verbessern.

In der Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozialpolitik:

  • In Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und Rentenkassen allmählich eine Rentenreform durchzuführen, um für ein einheitliches, langfristiges, stabiles, gerechtes und transparentes System zu sorgen, damit die Bevölkerung vor erhöhten Risiken geschützt und gleichzeitig die Entlastung der Wirtschaft und eine ausgewogenere Verteilung der Zahlungen erleichtert wird,

  • Das bestehende System von Sozialleistungen zu ergänzen, um deren Wirksamkeit zu erhöhen, und sich verstärkt um eine Reduzierung der sozialen Unterschiede in der Bevölkerung zu bemühen, indem mehr Aufmerksamkeit auf die Bedürftigsten gelenkt wird,

  • Das Beschäftigungswachstum in der Wirtschaft und in dünnbesiedelten Regionen zu fördern, um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, wobei besonderes Schwergewicht auf die Lösung des Problems der Berufsanfänger und älteren Arbeitslosen gelegt wird,

  • Eine Politik der sozialen Partnerschaft ohne gesetzlich festgelegte Lohnabkommen zu betreiben. Die Einkommenspolitik ist auf die folgenden Punkte ausgerichtet:

    • Eine allgemeine Erhöhung der Bruttogehälter in Abhängigkeit vom Anstieg der Arbeitsproduktivität,

    • Sozialversicherungsabgaben innerhalb des Rahmens der Mindestbruttolöhne

    • überdurchschnittlicher Anstieg bei den Mindestlöhnen,

    • Verhandlungen über die Lohnpolitik zwischen den Partnern des Sozialabkommens,

    • Ein stabiles Lohnniveau im öffentlichen Sektor ohne einen realen Anstieg bei den Gesamtlohnkosten,

    • Erhöhte Transparenz bei den Gehaltsstufen im öffentlichen Sektor (Einführung einer einheitlichen Grundlage bei der Berechnung der Gehaltsstufen), mehr Möglichkeiten für veränderbare Leistungszulagen und die Verhinderung von unterschiedlichen Gehaltserhöhungen in den einzelnen Branchen des öffentlichen Sektors,

    • Analyse der Möglichkeit, die Löhne und Gehälter an die Wechselkurse von Sloweniens wichtigsten Handelspartnern anzupassen,

    • Ein Projekt in die Wege zu leiten, daß langfristig die Transparenz und Vergleichbarkeit der Lohnpolitik durch alle Sektoren sicherstellt.

In der Umweltpolitik:

  • Die bestehende Umweltschutzgesetzgebung mit der Gesetzgebung der Europäischen Union in Einklang zu bringen,

  • Zusätzliche Gesetzgebung in bezug auf die ständigen Rechte zur Nutzung der Naturressourcen zu verabschieden.

· Agriculture · Commerce & Services · Culture & Arts · Education · Entertainment ·
· Fisheries · Health · Industries · News & Media · Public Authorities ·
· Recreation & Sports · Shopping · Shipping & Transport · Tourism ·

· Home · Search · About Randburg · What's New · Sign Up! ·

Copyright © randburg.com - All rights reserved.

Randburg Is

Your Path To The Future Of Information